Fehler bei der Landtagswahl bleiben unkorrigiert
WiesbadenDer Staatsgerichtshof hat in letzter Instanz einstimmig entschieden, die von der FREIE WÄHLER geforderte Neuauszählung der Landtagswahl 2018 in 106 Wahllokalen findet nicht statt. Eine Begründung hierfür gab das Gericht nicht an. Geschätzte 1000 Stimmen, die für die FREIE WÄHLER abgegeben wurden, verbleiben bei anderen Parteien oder sind unauffindbar.
Bereits kurz nach der Landtagswahl hatten die FREIE WÄHLER das Ergebnis der Landtagswahl statistisch analysiert und die dabei feststellten Auffälligkeiten dem Landeswahlleiter sowie den betroffenen Kreiswahlleitern mitgeteilt. Einige Ergebnisse konnten daraufhin von den Kreiswahlleitern korrigiert werden. Die Trefferquote, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich hinter einer gefundenen Auffälligkeit tatsächlich ein Fehler verbirgt, lag bei 93%. In einigen Wahlkreisen fanden keine Korrekturen statt. Auch der Landeswahlleiter nahm bis zur Feststellung des Endgültigen Wahlergebnisses aus unbekannten Gründen keine Korrektur vor.
Dagegen reichte Dr. Diego Semmler von der FREIE WÄHLER Klage ein und verlangte die Neuauszählung von zunächst 23 auffälligen Wahllokalen, sowie 83 weiteren Wahllokalen mit weniger großen statistischen Auffälligkeiten, sollten sich die Unregelmäßigkeiten in den ersten 23 Wahllokalen bestätigen. Das Wahlprüfungsgericht konnte bereits ohne Neuauszählung in 10 Fällen die Abweichungen bestätigen oder hielt die Verteilung der Stimmen ebenfalls für unplausibel. Einen Anlass zur weiteren Prüfung sah das Gericht dennoch nicht, da der Fehler zu klein für eine Mandatsveränderung sei. Für Dr. Semmler war dies keine Überraschung, besteht das Wahlprüfungsgericht zur Mehrheit aus Landtagsabgeordneten der politischen Mitbewerber.
Nicht nur hatte das Wahlprüfungsgericht, wie der Landeswahlleiter später einräumen musste, die Anzahl der Stimmen für eine Mandatsverschiebung zu hoch berechnet, auch sieht Gesetz für eine Korrektur nicht zwingend eine Mandatsveränderung vor, sondern spricht lediglich von einer erheblichen Änderung des Ergebnisses
. Ob sich daraus eine Mandatsveränderung ergibt, kann erst nach Abschluss aller Überprüfungen festgestellt werden. Das Wahlprüfungsgericht hat jedoch genau diese Überprüfung im Vorhinein verweigert. Daher legte Dr. Semmler Wahlprüfungsbeschwerde ein, auch um in einem Präzedenzfall gerichtlich feststellen zu lassen, wie groß eine erhebliche Änderung
sein muss. Der Staatsgerichtshof folgte der Argumentation von Dr. Semmler nicht und wies die Klage in letzter Instanz ab. Gründe dafür gab es nicht an. Dies ist zulässig, wenn sich alle Richter einig sind, dass sie sich mit einer Klage nicht beschäftigen möchten.
Problematisch sieht Dr. Semmler, dass hiermit bewiesen wurde, dass es für den Bürger keine Möglichkeit gibt das Wahlergebnis, selbst bei offensichtlichen Unregelmäßigkeiten, überprüfen zu lassen. Diese Zustände hätte er in weniger demokratischen Staaten wie Belarus vermutet, aber nicht in Hessen. Das Parlament und all dessen Gesetze beziehen ihre Legitimation aus dem Wahlergebnis. Hält dieses Ergebnis einer Prüfung nicht stand, kann das Parlament seine Legitimation auch nicht aus diesem Ergebnis beziehen. Eine sachgerechte Prüfung des Wahlergebnisses hätte daher die Legitimation des Parlaments und das Vertrauen der Bevölkerung in die Wahl und die Landesinstitutionen nicht geschwächt, sondern gestärkt. Eine Aufarbeitung von Fehlern würde helfen, diese in Zukunft zu verhindern. Diese Chance wurde versäumt.
Einem hessischen Donald Trump würde es mit solchen Unregelmäßigkeiten leicht fallen Misstrauen gegen das Wahlergebnis zu sähen. Um dies zu verhindern, fordern Dr. Semmler und die FREIE WÄHLER nun eine politische Aufarbeitung. Im Wahlprüfungsgesetz müssen juristische Schlupflöcher geschlossen werden um die Landesbehörden zukünftig zum Handeln zu zwingen. Vorschläge dazu werden demnächst bekannt gegeben.